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Gesetzentwurf: Smart Meter für alle bis 2030

Gesetzentwurf: Smart Meter für alle bis 2030

17. Oktober 2025
Smart Meter sind eine Entwicklung im Immobilienbereich, die nicht nur bei der Energiewende helfen können, sondern auch effektiv Geld sparen können.

Recht– In einer umweltfreundlicheren Zukunft springt die Waschmaschine an, wenn die Sonne aufs Dach scheint und die Photovoltaik-Anlage Energie erzeugt. Der Strom, den Waschmaschine und Trockner nicht brauchen, fließt in die Garage, wo sich das E-Auto über eine Tankfüllung freut. Wenn die Wäsche sauber und das Auto voll ist, wandert der übrige Strom ins Netz. Wer nicht selbst per Photovoltaik (PV) Strom erzeugt, wird informiert, dass aufgrund eines Überangebots grüne Energie gerade günstig ist – und kann ebenfalls sparen. 

Was im kleinen funktioniert, soll auch im Großen für die Verteilung des Outputs von Windparks, Wasserkraftwerken oder großen Solarkraftwerken gelten, die witterungsbedingt unterschiedliche Energieernten einfahren. So oder so: Wenn Stromspeicherheizungen, Wärmepumpen oder Haushaltsgeräte überwiegend dann laufen, wenn viel grüne Energie verfügbar ist und der Strompreis entsprechend dynamisch sinkt, freut sich nicht nur die Umwelt, sondern auch der Geldbeutel.

Eine Zukunftsvision? Vielleicht, aber auch viel näher, als man denken mag. Um die Infrastruktur für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem aufzubauen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Gesetzentwurf beschlossen. In ihm ist verankert, dass so genannte Smart Meter künftig günstiger werden. Konkret sieht das vorgeschlagene Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende vor, dass ab Februar 2023 intelligente Strommesssysteme unbürokratischer, schneller und günstiger werden. „Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einem digitalisierten Energiesystem“, sagt der Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck. Bis 2030 soll, wenn der Entwurf von Bundestag und Bundesrat so gebilligt wird, die deutsche Stromverteilung digital erfasst und geregelt werden.

Was ist ein Smart Meter? 

Wörtlich aus dem Englischen übersetzt, trifft die Bezeichnung „Intelligentes Messgerät“ die Funktion dieser Kombination aus digitalem Zähler und Gateway ziemlich genau: Der Stromzähler meldet den aktuellen Verbrauch an ein Gateway. Diese Kommunikations-Brücke zwischen Haushalt, Energielieferant und Stromnetzbetreiber überträgt die Daten in beide Richtungen, übermittelt Zählerstände und kann, entsprechende Haushaltsgeräte vorausgesetzt, auch den Stromverbrauch intelligent regeln. 

Was ist im Gesetzesentwurf vorgesehen? 

Im Wesentlichen soll das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ dabei helfen, die Energiewende voranzutreiben. Ein entscheidender Beitrag, dass grün erzeugte Energie besser genutzt werden kann, soll von Smart Metern kommen. Vergleichbar mit den Diensten eines Verkehrsleitsystems, können die Geräte aufs große Ganze gesehen sozusagen den Stromverkehr regeln. Wo es bislang vergleichsweise hohe Hürden und Kosten für den Einbau solcher Apparate gab, sollen Verbraucher ab sofort mit Preisdeckeln geschützt werden und zertifizierte Geräte ohne vorherige Meldung eingebaut werden dürfen. Bis 2025 sollen Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6000 Kilowattstunden (kWh) beziehungsweise einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter  Leistung umgestellt sein. Bis 2030 sollen laut Gesetzesentwurf alle angeschlossenen Verbrauchsstellen umgerüstet werden. 

Was sind die Vorteile? 

Nach einer Übergangszeit sollen ab 2025 alle Haushalte, die Smart-Meter nutzen, auch dynamische Tarife beziehen können. Das bedeutet, dass Strom, der während einer hohen Rate erneuerbarer Energie im Stromnetz verbraucht wird, günstiger ist als zu Stoßzeiten oder wenn Wind-, Wasser- und PV-Anlagen keine Energie erzeugen. Ein weiterer Vorteil ist erhöhte Netzstabilität, wie die Bundesregierung angibt. Preisdeckel sollen laut dem Entwurf dafür sorgen, dass die Kosten von bisher über 100 Euro im Jahr auf maximal 20 Euro für Verbraucher sinken. Zudem entfällt das turnusmäßige Ablesen des Zählerstands.  

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