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Gasverbrauch: Der Versorger muss den Beweis bringen

Gasverbrauch: Der Versorger muss den Beweis bringen

17. Oktober 2025
Nicht nur kalendarisch – auch in der Wahrnehmung könnte der Winter auf sich warten lassen. Und doch finden Besitzer einer Gasheizung in diesen sommerlichen Tagen eine unliebsame Erinnerung an die vergangene Heizsaison im Briefkasten: die Bitte des jeweiligen Gasversorgers, den aktuellen Zählerstand zu ermitteln.

Wohnen – Nicht nur kalendarisch – auch in der Wahrnehmung könnte der Winter auf sich warten lassen. Und doch finden Besitzer einer Gasheizung in diesen sommerlichen Tagen eine unliebsame Erinnerung an die vergangene Heizsaison im Briefkasten: die Bitte des jeweiligen Gasversorgers, den aktuellen Zählerstand zu ermitteln. In zurückliegenden Jahren vielleicht eine Routine-Tätigkeit. In diesem Jahr mag der trockene Vorgang so manchem Kunden ein paar Schweißperlen auf die Stirn treiben – ganz unabhängig von den Außentemperaturen. „Energiekrise“ und „Gasmangel“ in Folge des russischen Überfalls auf die Ukraine sind nur zwei Schlagwörter, mit denen die horrenden Gaspreiserhöhungen im vergangenen Winter begründet waren. 

Nun kommt also ans Licht, ob es etwas gebracht hat, die Heizungen nur aufs Nötigste aufgedreht, mit warmem Duschwasser gegeizt und dauerhaft zwei Paar Socken übereinander getragen zu haben. Doch Vorsicht: Auch, wenn die Rechnung in diesem Jahr trotz staatlicher Preisbremsen (Hier gehts zum Magazinbeitrag) wenig angenehm ausfallen dürfte: Wenn nicht nur der Preis, sondern auch der Gasverbrauch sprunghaft angestiegen sein sollte, könnte sich die Frage lohnen, ob der Zähler ordnungsgemäß funktioniert. Das zu garantieren ist Aufgabe des Gasversorgers, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil feststellt. 

Dabei wurden in einer Wohnanlage für Senioren mit angeschlossener Begegnungsstätte plötzlich Verbrauchszahlen über 50 Prozent des Vorjahresverbrauchs verzeichnet. In diesem Zusammenhang stellten die Richter fest, dass es bei einem Streit über den Umfang des Gasverbrauchs dem Versorgungsunternehmen obliegt, zu beweisen, dass ein technisch einwandfrei funktionierender Zähler installiert war und ordnungsgemäß abgelesen wurde. 

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