„Vogelfreundlicher Garten“: LBV verlängert Aktion

Garten – Die meisten Auszeichnungen, das vermeldet der „Landesbund für Vogelschutz“ (LBV), gab es 2024 in Oberbayern. 582 bayerische Gärten dürfen sich seit vergangenem Jahr offiziell vogelfreundlich nennen. Sie haben von den Juroren der Aktion eine Plakette erhalten, die sie als „Vogelfreundlicher Garten“ ausweist. 

Auch in Weilheim beziehungsweise im Landkreis Weilheim-Schongau kann man die kleine Tafel an so manchem Garten prangen sehen: Sie ist passenderweise grün gehalten und zeigt einen orangefarbenen Vogel mit Futterkorn im Schnabel. Nach der bislang dritten Bewertungssaison 2024, in deren Verlauf laut LBV bayernweit über 2000 Gärten bewertet wurden, steht fest: Die Aktion ist ein Erfolg und wird verlängert. 

Das bestätigte Dr. Christian Barth im Rahmen einer Fachtagung in München. „Wir werden die Laufzeit der Aktion ‚Vogelfreundlicher Garten‘ um drei Jahre verlängern.“ Der Amtschef des Bayerischen Umweltministeriums betonte in diesem Zusammenhang die Bedeutung von naturnah gestalteten und gepflegten Gärten. „Naturnahe Gärten leisten einen bedeutenden Beitrag für die Artenvielfalt.“ Vogelfreundliche Gärten seien kleine Naturparadiese. „Vögel finden hier Nahrung, Deckung und Nistplätze. Schon mit einfachen Maßnahmen können Gartenbesitzer viel für den Naturschutz tun. Die große Nachfrage nach unserer Plakette ‚Vogelfreundlicher Garten‘ zeige das großartige ehrenamtliche Engagement für mehr Artenvielfalt vor der Haustür“, so Barth. Es freue ihn besonders, wenn mit der Verlängerung nun bis 2027 weitere Gärten ausgezeichnet werden können. Mit der Prämierung, so der LBV in einer Mitteilung, gedenke man, ein Umdenken in Ganz zu setzen und die Akzeptanz für mehr Wildnis vor der eigenen Haustür zu fördern. Die Bewertung erfolge auch in den kommenden Jahren durch ein ehrenamtliches Team des LBV anhand eines festen Kriterienkatalogs. 

Zu den Kriterien, die ein zertifizierter vogelfreundlicher Garten erfüllen muss, gehören: Insektenvielfalt, das Vorhandensein von Früchten, Beeren und Samen, Nistmaterial und einer so genannten „wilde Ecke“, in der sich die Natur selber überlassen wird. Ausschlusskriterien sind laut Regelwerk der Einsatz von Pestiziden, Mährobotern, Laubbläsern oder Laubsaugern, unnötige (neue) Versiegelung, Pflanzflächen mit Unkrautflies oder Kies sowie die flächige Verwendung von Rindenmulch und Hackschnitzeln. Sonderpunkte gibt es für Efeu mit Blüten und Früchten, einen offenen Kompost oder ein Eck, in dem Disteln und Brennesseln wachsen dürfen.

Applaus für die Aktion gibt es von berufener Stelle. Ines Langensiepen ist Leiterin des Bayerischen Artenschutzzentrums: „In vogelfreundlichen, naturnahen Gärten herrscht Leben. In wilden Ecken legt der Distelfalter seine Eier an Disteln und Brennnesseln ab, Teichmolche verstecken sich zur Winterruhe in Holzstapeln und ein offener Kompost bietet Zaunkönig, Rotkehlchen und Co. Nistmaterial und einen reich gedeckten Tisch“, so die Expertin. „Wenn wir unsere Gärten so als Lebensraum anbieten, leisten wir einen wertvollen Beitrag für die Artenvielfalt in Siedlungen.“ Die Aktion „Vogelfreundlicher Garten“ sei eine der erfolgreichsten Vorhaben des Artenschutzzentrums.

Teile diesen Beitrag:
Nach oben scrollen