Für Eigentümer

Für Suchende

Immobilien

„Fräulein“: Keine Beleidigung, höchstens ein Ärgernis

„Fräulein“: Keine Beleidigung, höchstens ein Ärgernis

17. Oktober 2025
Zwistigkeiten zwischen Vermietern und ihren Mietern landen nicht selten vor Gericht.

Recht– Amtsgerichte müssen sich mit so manch’ kuriosem Nachbarschaftsstreit beschäftigen. Aber auch Zwistigkeiten zwischen Vermietern und ihren Mietern landen nicht selten vor Gericht – einige durchaus mit Unterhaltungswert. Dazu zählt wohl auch folgender Fall, mit dem sich das Amtsgericht Frankfurt am Main auseinandersetzen musste. Eine Mieterin störte sich am ausgehängten Putzplan. Ausgearbeitet durch das hochbetagte Vermieterehepaar, wies er die unverheiratete Mieterin als „Fräulein“ aus. Darin sah die derart Titulierte eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und einen Verstoß gegen die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ihr Beziehungsstatus, so die Mieterin, gehe ihre Nachbarn nichts an; außerdem sei der Begriff im Jahr 1972 offiziell abgeschafft worden.

Das Gericht teilte diese Rechtsauffassung nicht und wies die Klage ab. Weder sei die Mieterin in ihrer Ehre verletzt, noch liege eine Verletzung der Datenschutzbestimmungen vor, da ein Putzplan, zumal handschriftlich erstellt und im Treppenhaus ausgehängt, keine Datenverarbeitung im Sinne des Gesetzes darstellt. Allenfalls handle es sich bei der Angelegenheit um ein subjektives Ärgernis, „das die justiziable Erheblichkeitsschwelle nicht erreicht“.

Immobilienmagazin

  • Bundesnetzagentur: Ist Ihr Internet schnell genug? 
    Ob Serien-Streaming und Social Media zu Hause oder Videokonferenz und E-Mail in der Arbeit: Das Internet ist ein elementarer Bestandteil des Lebens. Nur wenige aber wissen, dass es ein Recht auf Internetversorgung gibt.
  • Kabelbündel vor Haus im Hintergrund
    Polling: Glasfaser und Fernwärme in einem Rutsch
    Die Stadtwerke Weilheim teilen mit, dass in Polling gerade sozusagen zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden: Mit Fernwärme-Leitungen werden gerade gleich noch Glasfaser-Kabel verlegt.
  • Stunde der Wintervögel: Sechzig Minuten Vogelschutz
    Die „Stunde der Wintervögel“ steht an. Vor allem Immobilienbesitzer können sich ohne großen Aufwand an der bürgerwissenschaftlichen Aktion für den Vogelschutz beteiligen.

Kontakt