Für Eigentümer

Für Suchende

Immobilien

„Fräulein“: Keine Beleidigung, höchstens ein Ärgernis

„Fräulein“: Keine Beleidigung, höchstens ein Ärgernis

17. Oktober 2025
Zwistigkeiten zwischen Vermietern und ihren Mietern landen nicht selten vor Gericht.

Recht– Amtsgerichte müssen sich mit so manch’ kuriosem Nachbarschaftsstreit beschäftigen. Aber auch Zwistigkeiten zwischen Vermietern und ihren Mietern landen nicht selten vor Gericht – einige durchaus mit Unterhaltungswert. Dazu zählt wohl auch folgender Fall, mit dem sich das Amtsgericht Frankfurt am Main auseinandersetzen musste. Eine Mieterin störte sich am ausgehängten Putzplan. Ausgearbeitet durch das hochbetagte Vermieterehepaar, wies er die unverheiratete Mieterin als „Fräulein“ aus. Darin sah die derart Titulierte eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und einen Verstoß gegen die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ihr Beziehungsstatus, so die Mieterin, gehe ihre Nachbarn nichts an; außerdem sei der Begriff im Jahr 1972 offiziell abgeschafft worden.

Das Gericht teilte diese Rechtsauffassung nicht und wies die Klage ab. Weder sei die Mieterin in ihrer Ehre verletzt, noch liege eine Verletzung der Datenschutzbestimmungen vor, da ein Putzplan, zumal handschriftlich erstellt und im Treppenhaus ausgehängt, keine Datenverarbeitung im Sinne des Gesetzes darstellt. Allenfalls handle es sich bei der Angelegenheit um ein subjektives Ärgernis, „das die justiziable Erheblichkeitsschwelle nicht erreicht“.

Anders Wohnen Magazin

  • Vortrag: Immobilien vererben und verschenken
    Die Johanniter sind eine weltweit tätige Hilfsorganisation, die Wert auf Hilfe vor Ort legt. Dazu gehören auch Vortragsreihen.
  • Weilheim: Eigentumswohnung für Einkommensschwächere
    Mit einer besonderen Aktion begegnet die Stadt Weilheim den aktuell hohen Immobilienpreisen. Sie verkauft drei Wohnungen an Menschen, die sich unter normalen Umständen keine Eigentumswohnung leisten könnten.
  • Murnau: Zuschuss für Busfahren nach MVV-Beitritt
    Weil sich die Tarife für Busfahrten innerhalb von Murnau nach dem MVV-Beitritt des Landkreises Garmisch-Partenkirchen erhöht haben, hilft die Marktgemeinde.

Kontakt