Energie – Eigentümer, Verwalter und Vermieter von Immobilien sollten sich in diesem Jahr den Tag der Arbeit rot im Kalender anstreichen: Ab Samstag, 1. Mai 2021, gelten laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) neue Regeln für Energieausweise.
Diese Ausweise dokumentieren die energetische Beschaffenheit eines Hauses und den Zustand von dafür wichtigen Komponenten wie Dach, Dämmung, Heizung oder Fenster. So geben sie direkt Aufschluss über die Energieeffizienz von Gebäuden und machen sie damit vergleichbar. Laut einer Novelle des GEG sollen Energieausweise künftig noch aussagekräftiger werden. Zu diesem Zweck werden die Berechnungen und Angaben zu den Gebäudeemissionen angepasst. Neben Verkäufern und Vermietern sind erstmals auch Makler dazu verpflichtet, ihren Kunden Energieausweise zu angebotenen Objekten vorzulegen.
Genau genommen gibt es sogar zwei solche Papiere: den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis. Ersterer nennt den erfassten und klimabereinigten Energieverbrauch eines Hauses oder einer Wohnung im Dreijahres-Zeitraum. Zweiterer wiederum erfasst den theoretischen Energiebedarf. Beide Dokumente dürfen nur von speziell dafür ausgebildeten Fachleuten ausgestellt werden. Der Gesetzgeber schreibt eine Begehung der Immobilie vor Ort durch eine entsprechend qualifizierte Person vor, die dabei die energetischen Eigenschaften in Augenschein nimmt. Alternativ kann die Beurteilung auch aus der Ferne erfolgen, wenn der Immobilienbesitzer aussagekräftige Fotos einsenden kann, die den Zustand der gefragten Punkte deutlich zeigen. Der Gesetzgeber erhofft sich hiervon präzisere Modernisierungsempfehlungen für die Eigentümer und damit einen Beitrag zum Klimaschutz.