Bundesregierung fördert Photovoltaik-Ausbau

Energie – Um den Ausbau von Erneuerbaren Energien voranzutreiben, hat die Bundesregierung beschlossen, Betreiber von Photovoltaikanlagen auf vermieteten Gebäuden zu fördern. Folgende Bedingung gilt dabei: Mindestens 40 Prozent des Gebäudes, auf dem die Anlage betrieben wird, muss als Wohnfläche genutzt werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich diese Förderung insbesondere an Vermieter richtet. Allerdings haben auch Mieter etwas davon.

Wenn der Hausherr nämlich aufs Dach steigt, um dort eine Photovoltaikanlage zu errichten, profitieren seine Mieter insofern, als dass mittelbar die alljährlichen Kosten für Strom sinken. Diese Minderung entsteht durch Netzentgelte, Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben. Gerade in Zeiten, in denen regelmäßig flächendeckend die Strompreise anziehen, ist die Förderung der Bundesregierung eine interessante Angelegenheit für Immobilienbesitzer.

Den Zuschuss kann prinzipiell jeder beantragen, der eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohngebäudes betreibt. Er besteht aus einem so genannten Mieterstromzuschlag, der vom jeweiligen Netzbetreiber gewährt wird. Die Höhe des Zuschlags wiederum hängt von der Größe der Anlage und des Photovoltaik-Zubaus ab. Sie liegt zwischen 2,2 und 3,8 Cent pro Kilowattstunde. Darin ist auch eine Entschädigung für den zusätzlichen Aufwand des Betreibers enthalten, der ihm durch die anfallende Vertrags- und Rechnungsgestaltung, Registrierung und Mitteilung entsteht.

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