Meinung – Deutschland und seine Bürokratie, das ist ein eigenes Kapitel. Um den Wust aus Paragraphen auszukämmen, hat das Bundeskabinett im November vergangenen Jahres einen Gesetzesentwurf zum Bürokratierückbau vorgelegt. Dieser sah unter anderem vor, die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienmaklerinnen und -makler sowie Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalter abzuschaffen. Sie ist in Paragraph 34c der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt. Beide Berufsgruppen hatten im Dreijahres-Takt den Nachweis zu bringen, sich jeweils 20 Stunden qualifiziert weitergebildet zu haben. Nach Protesten bliebt die Fortbildungspflicht für Verwalter erhalten. Für Makler entfällt sie aber künftig, das entsprechende Gesetz wurde beschlossen. Das ist keine gute Idee, aus mehreren Gründen.
Zum einen sind 20 Stunden Fortbildung in drei Jahren praktisch nichts, vor allem für eine Branche, die Menschen durch die größten Finanzentscheidungen ihres Lebens begleitet. Wer seinen Beruf ernst nimmt, wird sich ohnehin ein Vielfaches davon weiterbilden. Die Vorschrift zur Fortbildung war deswegen ein absolut notwendiges Instrument, in einer finanzstarken Branche wenigstens ein Mindest-Qualitätsniveau zu garantieren. Außerdem war sie ein Schutzmechanismus, der schwarze Schafe verhindern sollte. Schließlich kann sich jeder, der sich eine Gewerbeerlaubnis besorgt, „Immobilienmakler“ nennen – die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt.
Aus Verbrauchersicht ist damit ein ohnehin kleiner Qualitätsgarant entfallen, der Glücksritter ermutigen könnte, sich in einer Branche zu versuchen, in der es um hohe Summen geht. Wir haben deswegen beschlossen, etwas zu tun, das wir normalerweise nicht wagen würden: Wir ignorieren das Gesetz und bilden uns in gewohntem Umfang weiter, der die ursprüngliche Regel übertrifft.




