Seit Dezember 2021 gibt es in Deutschland Rechtsanspruch auf Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten. Die Bundesnetzagentur stellt in einer aktuellen Meldung fest, dass flächendeckend gewährleistet sein muss, ein Mindestangebot an Sprachkommunikation und einem Internetzugangsdienst „für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe“ zur Verfügung zu haben.
Aktuell bedeutet diese Internet-Mindestversorgung: 15 Megabit pro Sekunde im Download, 5 Megabit pro Sekunde im Upload und 150 Millisekunden Latenz. Um überprüfen zu können, ob diese Werte jeweils vor Ort erreicht werden, hat die Bundesoberbehörde, die zum Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums gehört, ein neues Messverfahren vorgestellt. Es hört auf den etwas sperrigen Namen „Messverfahren zum Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT)“. So funktioniert es: Mit einem kostenlosen Programm müssen im Laufe eines Tages zehn Messungen in zwei Blöcken ausgeführt werden. Um sicherzugehen, dass nicht kurzfristige Versorgungsunterbrechnungen an mangelnder Bandbreite schuld sind, wird zwischen den jeweils fünf Messungen eine zehnstündige Pause eingefordert.
Das Programm wertet im Anschluss selbstständig aus, ob es Anhaltspunkte für eine Unterversorgung gibt. Sollte dem so sein, kann das Messprotokoll direkt über einen Link an die Behörde übermittelt werden – die der Sache dann nachgeht.
Mehr Information und Download des Programms (für Windows, Linux und MacOS):




