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Biomüll: Neues Gesetz – für weniger Mikroplastik

Biomüll: Neues Gesetz – für weniger Mikroplastik

17. Oktober 2025
Ab dem 01.05.2025 dürfen Bioabfälle maximal noch 0,5 % Kunststoffe enthalten. Damit soll Mikroplastik-Verschmutzung in Boden und Wasser deutlich reduziert werden.

Wohnen -Seit spätestens 1994 ist die Biotonne im Landkreis Weilheim-Schongau etabliert, noch lange bevor sie bundesweit 2016 Pflicht wurden. Nun treten neue Vorgaben für Bioabfälle in Kraft. Die wesentlichste Änderung: Ab 1. Mai 2025 dürfen Bioabfälle maximal noch 0,5 Prozent Kunststoffe enthalten. Damit soll Mikroplastik-Verschmutzung in Boden und Wasser deutlich reduziert werden, wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) mitteilt. 

„Kunststoffe machen heute den größten Teil der Fremdstoffe im Bioabfall aus“, heißt es in einer aktuellen Meldung. „Sie zersetzen sich nach und nach zu Mikroplastik, verschmutzen die Bioabfälle und geraten über die daraus entstehende Komposterde in die Umwelt.“ Mit der neuen Regelung sollen diese Eintragungen in Boden und Wasser deutlich reduziert werden – und damit auch die von Mikroplastik ausgehenden Gefahren für Mensch und Natur. 

Konkret könnte das bedeuten, dass etwa so genannte biologisch abbaubare Biomüll-Tüten aus Kunststoff nicht mehr in die Biotonne gegeben werden dürfen. Auch als bioabbaubar vermarktete Kaffeekapseln aus Kunststoffen hätten demnach nichts mehr im Biomüll verloren – wobei viele Abfuhrunternehmen schon seit langem darum bitten, die Kapseln der Wertstoffsammlung zuzuführen. Das Ministerium macht darauf aufmerksam, dass die Einhaltung der neuen Regeln von den kommunalen Abfuhrunternehmen überwacht und durch die Abfallbehörden der Länder kontrolliert wird. Im Landkreis Weilheim-Schongau ist die Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungsgesellschaft (EVA), ein landkreiseigenes Unternehmen, für die Müllabfuhr zuständig. Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es noch keine Verlautbarung, wie mit den neuen Regeln umgegangen wird.

Eine klare Stellungnahme hat indessen der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) veröffentlicht. Der Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft und Interessensvertreter der kommunalen Versorgungs- und Entsorgungswirtschaft in Deutschland begrüßt in einer aktuellen Pressemitteilung die Novelle der Bioabfallverordnung. VKU-Vizepräsident Uwe Feige nennt sie einen wichtigen ersten Schritt. „Für die mittel- bis langfristige Perspektive rege ich an, das Thema kurzlebiger Kunststoffprodukte grundlegend neu zu denken.“ Die Qualität der Bioabfälle könne sich nur verbessern, wenn der Anteil von Kunststoffen von Anfang an so gering wie möglich gehalten werde, so Feige. „So erst wird eine optimale Weiterbehandlung der biogenen Abfälle im Sinne der Kreislaufwirtschaft machbar.“ Aus häuslichem Bioabfall werde oft Dünger für die Landwirtschaft hergestellt. „Über den sollte so wenig Mikroplastik wie möglich in die Umwelt gelangen.“

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