Für Eigentümer

Für Suchende

Immobilien

Bebauungsplan: Freier Bergblick muss nicht geschützt werden

Bebauungsplan: Freier Bergblick muss nicht geschützt werden

17. Oktober 2025
Eine gute Immobilie, so lautet eine alte Makler-Weisheit, hat drei Vorteile: Lage, Lage und Lage. Entsprechend werben Immobilienbüros häufig mit Standortvorteilen.

Recht– Eine gute Immobilie, so lautet eine alte Makler-Weisheit, hat drei Vorteile: Lage, Lage und Lage. Entsprechend werben Immobilienbüros häufig mit Standortvorteilen. Ein Klassiker ist der unverbaute Berg-, See- oder Meerblick. Die gute Aussicht macht aus einer maroden Hütte zwar noch lange keine moderne Luxus-Villa, verleiht aber auch einem einfachen Häuschen am Ortsrand Charme. Nun wäre es natürlich wünschenswert, dass der schöne Blick dauerhaft zum Haus gehört wie die sonnige Terrasse oder der weitläufige Garten. Das muss nicht immer so sein, wie ein aktuelles Urteil nahelegt. 

Gemeinden müssen beispielsweise den schönen Ausblick nicht im Blick haben, wenn sie einen Bebauungsplan aufstellen. Zu dieser Entscheidung kamen die Richter des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (OVG) in einem aktuellen Beschluss. Dabei ist der Eigentümer eines Grunstücks mit Einfamilienhaus gegen einen Bebauungsplan vorgegangen.  Dieser sah vor, dass auf neuen Wohnbauflächen Einzel- und Doppelhäuser in einem Abstand von etwa elf Meter zur Grundstücksgrenze errichtet werden dürfen. Dagegen stellte der Nachbar Normenkontrollanträge beim OVG. Die Anträge begründete er damit, dass im Zuge der Bebauung die bisherige Aussicht auf einen Acker und das weit entfernte Wesergebirge wegfallen würde. 

Er scheiterte damit. Der freie Blick in die Landschaft und der Erhalt des Landschaftsbildes seien gegebenenfalls keine Belange, die eine Stadt oder Gemeinde in ihrer Abwägung zur Änderung eines Bebauungsplans berücksichtigen muss, so die Entscheidung der Richter. 

Anders Wohnen Magazin

  • Weilheim: Repair-Café für mehr Nachhaltigkeit
    Wohnen heißt oft auch Wegwerfen. Das muss nicht sein. Einmal monatlich reparieren Ehrenamtliche im Weilheimer Mütter- und Familienzentrum alles Mögliche.
  • Penzberg: Entdeckungen beim Markt der Möglichkeiten
    Mit einer Veranstaltung soll Besuchern, Zugezogenen und langjährigen Einwohnern gleichermaßen die Möglichkeit gegeben werden, das Leben in Penzberg zu entdecken.
  • Weilheim: Sammelbestellung für Balkonkraftwerke
    Lokales – Gemeinsam ordern, individuell sparen: Die Stadt Weilheim bietet eine Sammelbestellung für sogenannte Balkonkraftwerke an. Wie die Stadt auf ihrer Internetseite mitteilt, richtet sich die Aktion gleichermaßen an Eigentümer wie Mieter. Man wolle damit den Einstieg in die Solarenergie möglichst einfach machen. Mit Balkonkraftwerken, eigentlich: Steckersolaranlagen, lässt sich auf Balkonen, Garagen- oder Gartenhüttendächern oder an […]

Kontakt