Was muss der Mieter dem Vermieter über den Untermieter mitteilen?

Recht – Durch die angespannte Situation auf dem deutschen Wohnungsmarkt ist es nicht ungewöhnlich, dass Mieter einen Teil ihres Wohnraums untervermieten. Den Vermieter geht das zwar etwas an – er muss es aber in jedem Fall hinnehmen.  

Wie ein aktuelles Gerichtsurteil bestätigt, darf ein Vermieter seinem Mieter einen Untermieter nur dann verweigern, wenn „in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund“ vorliegt. Ein solcher wichtiger Grund ist, wenn der Untermieter mit dem Vermieter oder anderen Mietern verfeindet ist. Oder aber, wenn es andere stichhaltige Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Hausfrieden gestört ist oder die Mietwohnung respektive das gemietete Haus beschädigt werden könnte. 

Mehr als den Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort des Untermieters kann der Vermieter normalerweise nicht verlangen. Weder darf er nach der beruflichen Tätigkeit, den Hobbies oder den persönlichen Lebensumständen fragen noch kann er darauf bestehen, dass sich der Untermieter bei ihm persönlich vorstellt. Kurz: Die Auswahl des Untermieters ist allein Sache des Mieters.

Übrigens: Wenn man seine Wohnung gewerblich untervermietet, bekommt man im Zweifel nicht nur Ärger mit dem Vermieter: Strafen für gewerbliche Untervermieter | Anders Wohnen Immobilien Hausverwaltung (anders-wohnen.com)

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