Schäden durch Bürostuhl & Co.: Wer haftet für Rillen im Parkett?

Homeoffice – Wer hätte gedacht, dass Bodenbeläge auch zu den Verlierern von Covid-19 gehören? Natürlich bedroht das Corona-Virus hauptsächlich Leben und Gesundheit von Menschen. Deren Arbeitsverhalten aber hat sich durch die Pandemie geändert. Viele Arbeitnehmer verdienen ihr Geld aktuell durch die Arbeit im Homeoffice – und das belastet Parkett-, Laminat- und Teppichböden um ein Vielfaches. Klar: Wo bislang die Rollen eines Bürostuhls vielleicht für ein paar Stunden pro Woche über den Boden gerollt sind, drücken sie jetzt acht oder mehr Stunden pro Tag auf die Oberfläche ihrer Untergründe. 

Die Furchen und Kratzer, die rollbare Sitzmöbel vor allem in Parkettböden hinterlassen, sind ein leidiges Thema bei Wohnungsübergaben, wie Makler beziehungsweise Miet- und Hausverwalter aus Erfahrung wissen. Die Frage, an der sich regelmäßig Streits entzünden, ist die nach dem „bestimmungsgemäße Gebrauch“ der Böden. Was sich dahinter verbirgt, sei an einem Beispiel erklärt: In einer Ecke der Wohnung steht ein Schreibtisch, an dem hin und wieder jemand sitzt, der dort Briefe schreibt, seine E-Mails beantwortet oder im Online-Versandhaus einkauft. Der Bürostuhl hinterlässt – je nach dem Härtegrad seiner Rollen – an dieser Stelle Furchen im Parkett. Nach zehn Jahren Miete wird der Boden natürlich gewisse Abnutzungserscheinungen aufweisen, ebenso wie im Eingangsbereich, wo vielleicht der eine oder andere hereingetragene Split-Stein Kratzer hinterlassen hat. Diese, wie die Abdrücke von Möbeln im Teppich, gehören zu den normalen Gebrauchsspuren, bei denen kein Vermieter ernsthaft den Mieter ein neues Parkett zahlen lässt. Anders sieht es aus, wenn der Mieter auf einem Bürostuhl acht Stunden täglich, fünf bis sieben Tage die Woche auf einer Stelle der Wohnung herumrollt. Dann wird der Boden an besagter Stelle schon nach ein oder zwei Jahren so aussehen wie sonst nach zehn Jahren. Das hat dann mit dem „bestimmungsmäßigen Gebrauch“ einer Wohnung dann nicht mehr viel zu tun. 

Anders stellt sich die Lage selbstverständlich bei Gewerberäumen dar. Um Ärger mit dem Vermieter zu vermeiden, sollten Heimarbeiter also prüfen, ob ihr Bürostuhl über die zum Boden passenden Rollen verfügt: Für Holzböden gibt es gummierte Räder. Zum anderen gehört unter den Bürostuhl beziehungsweise einen Arbeitsplatz eine Matte, idealerweise aus Polycarbonat. Schließlich ist der beste Weg, Ärger mit dem Vermieter aus dem Weg zu gehen, Schäden gar nicht erst anzurichten. 

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