Gesucht: Der Vogel des Jahres 2022

Garten– Es ist Wahljahr in Deutschland! Während bei den Bundes- und Landtagswahlen im September nur Erwachsene ihre Stimme abgeben durften, dürfen, nein, sollen bei der kommenden Wahl im Oktober auch Kinder wählen: Der bayerische Landesverband für Vogelschutz (LBV) und sein bundesweiter Partner, der Naturschutzbund Deutschland (NABU), suchen per nach dem „Vogel des Jahres“.

Bislang vergaben Expertinnen und Experten einmal im Jahr diesen – im Grunde zweifelhaften – Titel. Mit der Aktion machen die Vogelschützer nämlich anhand einer Art stellvertretend auf diverse Probleme in der Natur aufmerksam. Ob Stieglitz (2016), Gartenrotschwanz (2011), Kleiber (2006) oder Eisvogel (1973): alle Arten leiden darunter, dass sich der Mensch immer weiter in ihren Lebensraum hinein ausbreitet. Das lässt sich auch anhand von Zahlen belegen. Rund 44 Prozent der heimischen Brutvogelarten stehen laut LBV in Bayern auf der „Roten Liste gefährdeter Arten“, zwanzig weitere Prozent auf der Vorwarnliste. Bei Feldvögeln sei in Deutschland seit 1980 eine Bestandsabnahme von 34 Prozent festzustellen, so der Verband. Das bedeutet, dass sich auf den Wiesen und Feldern über zehn Millionen Vogelbrutpaare weniger finden. „Die Intensivierung der Landwirtschaft schreitet ungebremst voran. Immer mächtigere Maschinen auf immer größeren Feldern lassen den Vögeln immer weniger Lebensraum“, so der LBV.

Hausbesitzer, die einen Garten zur Verfügung haben oder Wohnungsbesitzer mit eigenem Balkon oder Terrasse können eine ganze Menge für den Vogelschutz tun. Beispielsweise, indem sie Vögel füttern, durch Stauden, Büsche, Bäume und Hecken Lebens- und Brutraum schaffen und ganz generell ein Bewusstsein für die Bedürfnisse von schutzbedürftigen Tieren entwickeln.

Erstmals wurde der Vogel des Jahres übrigens 2021, zum 50. Jubiläum der Aktion, in diesem Januar öffentlich gewählt. Wer den Gewinner, das Rotkehlchen, beerbt, sollen nun die Wähler und Wählerinnen direkt entscheiden. Auf einer Homepage kann zwischen folgenden Kandidaten abgestimmt werden, die sich dort mit einem Steckbrief ausführlich vorstellen:

Steinschmätzer, Wahlspruch: „Mut zur Brache!“
Wiedehopf, Wahlspruch: „Gift ist keine Lösung!“
Mehlschwalbe, Wahlspruch: „Mieterschutz für Vögel!“
Bluthänfling, Wahlspruch: „Mehr Hecken zum Verstecken!“
Feldsperling, Wahlspruch: „Ohne Gehölz, ohne mich!“

Alle fünf Arten sind auf der „Roten Liste gefährdeter Arten“ geführt. 

Bei der ersten öffentlichen Abstimmung hatten sich über 455.000 Menschen beteiligt, die Veranstalter hoffen auf eine ähnlich hohe Beteiligung. 

Gewählt werden kann bis zum 18. November 2021 auf der Wahlseite www.vogeldesjahres.de.

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