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Alte Bäume: Jährliche Kontrolle ist Pflicht

Alte Bäume: Jährliche Kontrolle ist Pflicht

17. Oktober 2025
Wer in seinem Garten alte Bäume hat, sollte einmal im Jahr zum Telefon greifen. Insbesondere, wenn Baumkronen oder einzelne Äste auf Nachbargrundstücke ragen, haben Eigentümer von Immobilien mit Baumbestand die Pflicht, eine professionelle Totholzkontrolle zu veranlassen.

Garten – Wer in seinem Garten alte Bäume hat, sollte einmal im Jahr zum Telefon greifen. Insbesondere, wenn Baumkronen oder einzelne Äste auf Nachbargrundstücke ragen, haben Eigentümer von Immobilien mit Baumbestand die Pflicht, eine professionelle Totholzkontrolle zu veranlassen.

Dass die Regelung Sinn hat, erschließt sich nicht nur mit Blick auf den Klimawandel. Die stetige Erwärmung der Erdatmosphäre hat stärkere Unwetter und heftigere Stürme als bisher zur Folge. Morsche Äste können insbesondere unter ihrer Einwirkung jederzeit brechen und stellen – insbesondere, wenn sie aus großer Höhe herabfallen – eine ernste Gefahr für Gesundheit oder Leben dar. Ein aktuelles Urteil, entschieden vom Landgericht Lübeck, unterstreicht diese Pflicht. Sie betrifft in erster Linie die Eigentümer, kann aber, je nach Vereinbarung im Mietvertrag, auch Mietern übertragen werden.

In dem Verfahren ging es um ein Anwesen, an dessen Grundstücksgrenze mehrere ältere Eichen standen. Ein vom Gericht eingesetzter Gutachter hatte in ihren Kronen abgestorbene Äste mit einem Durchmesser von mehr als fünf Zentimetern festgestellt. Seiner Einschätzung nach ging von ihnen eine Gefahr aus, die mittels einer regelmäßigen jährlichen Kontrolle durch eine fachkundige Person festgestellt werden hätte können. Auch wäre das Totholz vom Experten entfernt worden – worauf der Nachbar, auf dessen Grundstück die Kronen der Eichen ragen, einen Anspruch hat. Diesen Anspruch bekräftigte das Gericht. 

Angesichts der weiterhin überfüllten Auftragsbücher von Handwerkern empfiehlt es sich, schon zu Beginn der Gartensaison einen Termin bei einem Fachbetrieb für Baumpflege, Landschafts- und Gartenbau oder Forstpflege zu vereinbaren.

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