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Immobilien

A – Auflassung

A – Auflassung

17. Oktober 2025
Unser Immo-ABC – heute: Der Buchstabe A

Immo-ABC

Die Auflassung ist Teil eines Immobilienkaufs. Simpel ausgedrückt, ist es der Eintrag des Käufers im Grundbuch. Nun kann es durchaus vorkommen, dass der Handel in trockenen Tüchern ist, es aber noch dauert, bis der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben werden kann. Daher wird eine so genannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Diese blockiert die Immobilie bis zur endgültigen Umschreibung. Jeder, der Einsicht ins Grundbuch nimmt, sieht, dass sich hier gerade ein Kaufvertrag abgewickelt wird. Mit der Auflassung wird verhindert, dass eine Immobilie zwei Mal verkauft wird.

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